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   BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55   

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BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55 (https://dejure.org/1955,339)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1955 - 1 StR 381/55 (https://dejure.org/1955,339)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1955 - 1 StR 381/55 (https://dejure.org/1955,339)
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Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum - individuelle Bewertung

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 71
  • NJW 1956, 879
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (17)

  • RG, 23.04.1883 - 394/83

    Kann auch in einer intellektuellen Einwirkung eine Vorschubleistung zur Unzucht

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  • RG, 13.12.1895 - 4723/95

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr.

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  • RG, 19.02.1935 - 4 D 141/35

    1. Zum Begriffe des "Verletzten" nach § 61 Nr. 2 StPO. (n. F.). 2. Ist die

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  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Jedoch setzt die Anwendbarkeit des § 60 Nr. 3 StPO in jedem Fall ein strafbares Verhalten des Zeugen voraus, das nur im Einzelfall nicht verfolgbar zu sein braucht (vgl. BGHSt 4, 130 bei Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes; BGH, Urteile vom 27.Januar 1959 - 1 StR 633/58 und vom 14.September 1960 - 2 StR 399/60 -, beide beim Fehlen eines Strafantrages; Urteil vom 3.Oktober 1957 - 4 StR 402/57 S.5, 6 - bei Verjährung der Strafverfolgung; BGHSt 9, 71, 73 mit weiteren Nachweisen und BGH, Beschluss vom 17.Dezember 1965 - 5 StR 527/65 - beim persönlichen Strafausschliessungsgrund des § 257 Abs. 2 StGB; Urteil vom 5.Dezember 1961 - 5 StR 519/61 - beim Strafaufhebungsgrund nach § 49a Abs. 3 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, dass das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73).

    a) Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, daß das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (RGSt 22, 99, 100; 28, 111, 112; 55, 233; 57, 417; BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3).

    Demzufolge entfällt ein Beteiligungsverdacht im Sinne dieser Vorschrift nicht, wenn der Zeuge lediglich wegen eines Verfahrenshindernisses strafrechtlich nicht verfolgt werden kann (BGHSt 4, 130: Straffreiheitsgesetz; RGSt 55, 233: Militäramnestieverordnung; BGH NJW 1952, 1146: Verfolgungsverjährung), oder wenn ein persönlicher Strafaufhebungs- oder Strafausschließungsgrund eingreift, der aber die Rechtswidrigkeit und Schuld grundsätzlich unberührt läßt, wie etwa die Selbstbegünstigung (BGHSt 9, 71, 73), der Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB bzw. § 31 StGB (BGH GA 1962, 370; BGH bei Dallinger MDR 1973, 191; BGH NStZ 1982, 78; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3) oder die Möglichkeit, nach § 31 BtMG von der Bestrafung abzusehen (BGH NStZ 1983, 516; vgl. zum Ganzen auch Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 18 ff.; Pikart in KK 3. Aufl. § 60 Rdn. 19 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO § 60 Rdn. 14).

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Ihm sind Beschränkungen auferlegt, die die Strafprozeßordnung einem Beschuldigten aus guten Gründen nicht abverlangt (vgl BGHSt 9, 71 (73); 14, 172 (174); Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 4. Aufl 1977, S 29f; § 68 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts, abgedruckt bei Kleinknecht, aaO, § 137 vor Rdnr 1).
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